Mythen der bargeldlosen Bezahlung
Immer wieder kommt es bei Themen, welche die Akzeptanz bargeldloser Zahlungsmittel (insbesondere Kartenzahlung) behandeln, zu Angriffen von Menschen, die bargeldlosen Zahlungsmittel verabscheuen. Hierbei werden oft vermeintliche Argumente verwendet, welche Informationen enthalten, die sich in der Regel von selbst aufheben.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Mit diesem Dokument möchten wir diese Mythen der bargeldlosen Bezahlung einmal aufklären, und zwar mit Logik und Fachwissen aus dem Bereich Finanzwesen.
Es steht jedem Frei die hier genannten Argumente und Informationen durch etwas Nachdenken und frei zugänglichen Informationsquellen für Bildung und Wissen selbst zu prüfen. Niemand muss sie ungeprüft glauben, wenn er sie nicht glauben sollte.
Stand 19.01.2018
Vor- und Nachteile
Bargeld:
- +Anonym
- +Funktioniert überall auch ohne Strom
- +Hohe Akzeptanz
- +Perfekt für Trinkgelder
- +Budgetierung. Man hebt eine Menge X ab und verbraucht sie. Kann daher nie mehr verbrauchen als man bei sich trägt
- -Aufgrund Kameras in Geschäften, Seriennummern auf Scheinen und Fingerabdrücken auf Scheinen und Münzen könnte die Anonymität etwas eingeschränkter sein wie manche glauben
- -Falschgeld im Umlauf, das erhaltene Geld könnte wertlos sein, bei Verbreitung riskiert man entsprechende Strafen
- -Hohes Risiko für Diebstahl und Raub
- -Keine Haftung bei Verlust (Bei Verlust oder einfachem Diebstahl ist der Ersatz von Bargeld sehr schwierig bis unmöglich)
- -Extra Transport. Man benötigt eine große Geldbörse in der alle Scheine und Münzen vorhanden sind. Firmen müssen größere Mengen in gesicherten Transportern transportieren lassen.
- -Unübersichtlichkeit. Man sieht nicht direkt wie viel Geld man hat, es muss erst gezählt werden.
Kartenzahlung
- +Einfaches Handling. Man muss die Karte lediglich in das Terminal stecken und die PIN kennen. Alternativ bei kontaktloser Zahlung reicht bei kleinen Beträgen von unter 25/50 Euro sogar das Ranhalten an das Kontaktlos-Terminal. Ideal auch für Kinder.
- +Leichter Transport: Man benötigt nur eine Karte. Teilweise nicht einmal das, da bei Kontaktloser-Zahlung auch entsprechende Smartphones, Smartwatches oder Armbänder genutzt werden können.
- +Geringe Haftungsgrenze: Bei nicht fahrlässigem Verlust, Diebstahl oder Raub der Karte beträgt die Haftung des Inhabers maximal 50 €
- +Schnelle Zahlung: Anständige Anbindung der Kasse vorausgesetzt ist eine kontaktlose Zahlung innerhalb von ca. 4 Sekunden durch.
- +Hohe Übersichtlichkeit: Jede Transaktion kann heutzutage in einer zum Konto der Karte gehörenden App in Echtzeit angezeigt werden.
- +Geringe Missbrauchsgefahr: Man kann Kartenlimits oft selbst verwalten, die Karte temporär deaktivieren und wird bei Einsatz der Karte in Echtzeit über die Zahlung informiert. Bei Zahlung im Internet wird ein Rückfragesystem (z. B. Mastercard Identitycheck) verwendet oder der auf der Karte befindliche CVC Code abgefragt. Ohne diese Abfrage liegt die Haftung bei Missbrauch zumeist beim Händler.
- +Budgetierung: Durch einstellbare Tageslimits und Transaktionslimit verhindert man an einem Tag mehr auszugeben als man möchte. Des Weiteren bieten manche Banken Unterkonten an, auf welche man eine Karte zuweisen kann, so das man z. B. für Partys ein extra Unterkonto hat und nur das Geld für die Party verbrauchen kann, was vorhanden ist in diesem Unterkonto.
- +Sicherheit: Die Gefahr eines Raubüberfalls sinkt, einige Länder forcieren deshalb sogar die bargeldlose Zahlung, weil dort viele Händler immer wieder Opfer von Raubüberfällen waren, dies ist bei Mangel an Bargeld nicht mehr lohnenswert.
- -Betrag, Datum, Uhrzeit und Firma, wo eine Transaktion durchgeführt wurde, werden in einer Datenbank erfasst. Der Zahlungsdienstleister (z. B. Samsung Pay, Apple Pay, Google Pay, SEQR etc.) oder die Bank erhält dadurch die Information, wann der Kunde welchen Betrag bei welchem Händler getätigt hat. Sollte auch der Standort (z. B. Netto Filiale 213 sag danke) übermittelt werden, so entsteht auch ein Bewegungsprofil.
- -Es werden Kartenlesegeräte benötigt, um die Kartenzahlung anzunehmen
- -Händler zahlen Transaktionsgebühren (kein richtiger Nachteil, Bargeldakzeptanz kostet Unternehmen im Schnitt 2,75% des Umsatzes)
Kryptowährungen
Ein kurzer Beitrag noch zu Bitcoin und viele andere Kryptowährungen
Viele Menschen glauben, diese Zahlungsmittel seien völlig anonym, weshalb eben auch Kriminelle sie oft verwenden. Aber sie sind nicht ganz so anonym wie Bargeld. Generell sind sie sogar gar nicht anonym. Allerdings sind sie Pseudonym. Das bedeutet, dass z. B. bei Bitcoin in jeder Transaktion Empfänger, Absender, Betrag, Datum etc. in der Blockchain verknüpft ist. Theoretisch könnte also bei Ermittlungen das entsprechende Pseudonym ermittelt werden und unter gewissen mythenmständen ebenfalls die reale Person, welche hinter diesem Pseudonym steckt.
“Argumentationen”
Behauptung: Nur Bares ist Wahres
Gegenargument: …. da dies kein Argument ist sondern eine sinnlose Phrase kann man dazu nichts sagen. Höchstens “Geld ist Geld”
Behauptung: Bargeld ist Freiheit
Gegenargument: Ein Mensch der einen 100 EUR Schein besitzt ist nicht freier wie ein Mensch, der kein Bargeld besitzt, aber 10.000.-EUR auf dem Konto hat. Eher kann derjenige mehr Freiheit genießen, der mehr Geld hat.
Behauptung: Ohne ausreichende Kreditwürdigkeit/Bonität bekommt man keine Karte
Gegenargument: Bei einer Kreditkarte mag das stimmen. Ein Bankkonto beinhaltet jedoch eine sogenannte Debitkarte. Das bedeutet das Konto wird direkt belastet, so das nur über Geld auf dem Konto verfügt werden kann und daher keine oder nur geringe Ansprüche an die Kreditwürdigkeit gestellt werden.
Behauptung: Kinder bekommen keine Karte
Gegenargument: Für Kinder gibt es unter anderem die Möglichkeit sogenannter Prepaidkarten. Diese werden vorher mit Guthaben aufgeladen.
Behauptung: Bargeld ist das einzig Anerkannte/gültige Zahlungsmittel in Deutschland
Gegenargument: Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel; nur die Zentralbanken des Eurosystems dürfen es in Umlauf bringen. Euro-Münzen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, da niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen oder Münzen im Wert von über 200 Euro anzunehmen. Sofern keine Monopolstellung besteht kann auch Bargeld abgelehnt werden. Sprich, solange der Kunde die Möglichkeit hat einen anderen Händler aufzusuchen (z.B. Hornbach statt Bauhaus), darf der Händler die Annahme von Bargeld theoretisch verweigern. Es ist daher falsch das Bargeld das einzig gültige Zahlungsmittel ist. Es darf nur nicht abgelehnt werden, wenn der Kunde keine Alternative Möglichkeit hat, da ihm sonst rechtliche Nachteile entstehen würden.
Behauptung: Mit Karte zahlen bedeutet das die Bank und der Staat weiß, was man gekauft hat. (Gläserner Bürger)
Gegenargument: Bei Zahlung mit Karte wird Betrag, Datum und ggf. Name des Händlers übermittelt. Der einzige der weiß, was man gekauft hat, ist der Händler, dieser erhält jedoch die Kartennummer auch nur in anonymisierter Form. Um Daten personenbezogen auszuwerten, benötigt der Händler daher in Deutschland eine entsprechende Zustimmung des Kunden. Dieser erhält für die Nachverfolgung daher eine sogenannte Kundenkarte (auch Paybackkarten funktionieren nach diesem Prinzip). Diese Karten funktionieren allerdings unabhängig vom Zahlungsmittel und können ebenfalls bei Barzahlung eingesetzt werden.
Warum nutzen Händler so was? Wenn Händler (oder andere Unternehmen) das Kaufverhalten der Kunden kennen, können Sie Ihr Warensortiment entsprechend optimieren und auch herausfinden, was Sie evtl. als neues Produkt auf den Markt bringen könnten, um mehr Umsätze zu generieren. Als Anreiz gibt es dafür Treuepunkte oder Rabatte.
Im Übrigen haben Banken tausende bis Millionen von Kunden und interessieren sich eh kein Bisschen dafür ob Max Müller sich Kondome gekauft hat ;)
Behauptung: Wenn kein Strom da ist, kann man mit Karte gar nicht bezahlen!
Gegenargument: Ohne Strom öffnen sich auch die automatischen Türen der Geschäfte nicht. Die Kasse kann nicht geöffnet werden. Der Geldautomat kann kein Geld ausgeben. Die Bundesdruckerei kann kein neues Bargeld drucken usw… Ja, ohne Strom haben wir sicher ganz andere Sorgen ;)
Behauptung: Mit Karte kann man kein Trinkgeld geben
Gegenargument: Entweder es ist direkt im Terminal einstellbar und man kann gesplittet zahlen, oder man zahlt in Summe und es ist auf einer Rechnung erkennbar. Der Geschäftsführer ist verpflichtet das Trinkgeld an die Mitarbeiter auszuzahlen, ansonsten macht er sich strafbar. Einige Unternehmen bieten inzwischen an Trinkgelder z. B. extra über Paypal an die jeweiligen Mitarbeiter zu zahlen.
Es hindert aber auch niemand einen daran eine Rechnung mit Karte und das Trinkgeld in Bar zu bezahlen. ;)
Behauptung: Der Staat kann mein Konto sperren, so das ich dann Zahlungsunfähig bin wenn es kein Bargeld gibt.
Gegenargument: Also erst einmal ist das nicht Aufgabe des Staates von Lieschen Müller ein Konto zu sperren. Das passiert eher im Falle einer Strafermittlung, Verdacht auf Geldwäsche, Pfändung oder anderen Vorfällen durch die entsprechend zuständigen Stellen.
Wenn das Konto gesperrt ist, kann zudem Miete, Strom, Gas, Versicherungen etc. nicht mehr gezahlt werden, weil das idr. per Lastschrift vom Konto abgebucht wird.
Auch Bargeld kann man nicht abheben, wenn ein Konto gesperrt ist. Es macht daher keinen Unterschied, ob das Konto mit oder ohne existenz von Bargeld gesperrt ist, weil wichtige Transaktionen seit Jahren unbar erfolgen und man bei einer Konto-Sperrung auch gar kein Bargeld abheben könnte.
Behauptung: Meine Kontaktlose Karte kann jemand aus zig Metern Entfernung Plündern.
Gegenargument: Die Kontaktlos-Funktion von Karten basiert auf NFC, einer Nahfeld-Funktechnologie. Die reguläre Reichweite beträgt hierfür 4 cm. Die Stromversorgung erfolgt über magnetische Induktion von dem Kartenlesegerät. Die Chance das jemand aus mehreren Metern die Karte belastet ist also praktisch bei 0. Der technische Aufwand für entsprechende Ausrüstung ist so hoch, dass es sich nicht lohnt. Hinzu kommt das die zugelassenen Terminals personenbezogen sind und somit die Täter bekannt sind. So dumm sind Kriminelle nun auch wieder nicht. Im Übrigen kann man die Karten oft auch jederzeit deaktivieren und haftet bei kontaktloser Zahlung ohne PIN nicht (außer bei grober Fahrlässigkeit).
Behauptung: Man kann meine Kartendaten durch die Kontaktlosfunktion abgreifen und missbrauchen.
Gegenargument: Zunächst einmal sei gesagt das durch das Einstecken der Karte, insbesondere wenn Daten auf dem Magnetstreifen sind, gleich die Karte kopiert werden könnte. Bei der Kontaktlos-Funktion können in der Tat die Kartennummer und die Gültigkeit ausgelesen werden. Vorausgesetzt man kommt nahe genug an die Karte heran (ein Diebstahl wäre einfacher). Hierbei gibt es keine Haftung für den Kunden, weil Händler zumindest noch den Namen und CVC Code abfragen müssten. Diese Daten übermittelt die Karte aber nicht unverschlüsselt.
Behauptung: Die Akzeptanz von Kartenzahlung bedeutet Bargeldverbot
Gegenargument: Das ist natürlich völliger Schwachsinn. Nur weil man öffentliche Verkehrsmittel nutzen darf, bedeutet das ja auch nicht das man kein Auto mehr verwenden darf.
Behauptung: Kartenzahlung ist unübersichtlich, man verliert das Wissen wie viel Geld man noch hat.
Gegenargument: Das Argument mag in den 90er-Jahren gestimmt zu haben. Aber im Jahre 2018 ist es veraltet. Wer nicht gerade zur Generation “Kontoauszugsdrucker” gehört, der wird seine Finanzen in einer entsprechenden App am Smartphone in Echtzeit überblicken können. Damit hat er eine viel bessere Kontrolle als es mit Bargeld je der Fall war.
Behauptung: Bargeld ist sicherer.
Gegenargument: Wenn wir mal daran denken das Bargeld permanent gestohlen und geraubt wird und sogar Morde dafür begangen werden, ist diese Behauptung doch sehr weit hergeholt. Hinzukommt das wir z. B. im 2. Halbjahr 2015 etwa 18 Milliarden Euro Falschgeld im Umlauf hatten….
Behauptung: Das Konto kann gehackt werden.
Gegenargument: Hackerangriffe auf Banken-Server betreffen in 1. Linie Konten auf denen mehrere Millionen oder Milliarden liegen. Hacker nutzen für solche Angriffe Sicherheitslücken in den Systemen und Firewalls aus, weshalb diese permanent verbessert werden. Des Weiteren sind Banken hiergegen versichert. Die Chance das man Opfer eines Hackers wird ist daher sehr gering.
Das eigentliche Problem stellen Kunden dar welche nicht Wissen wie man Computer oder Smartphones bedient und daher Ihre Daten an Dritte weitergeben. Dies ist jedoch streng genommen KEIN Hackerangriff, es fällt unter sogenanntes Phishing. Es ist sozusagen das digitale Gegenstück zu Kunden welche Falschgeld nicht erkennen.
Behauptung: Banken werden Negativzinsen erheben, wenn es kein Bargeld mehr gibt
Gegenargument: Abgesehen davon, dass die Akzeptanz von bargeldloser Zahlung kein Verbot von Zahlung mit Bargeld bedeutet, bereits heute müssen Banken negative Zinsen auf gelagertes Guthaben zahlen. Auch Bargeld hat negative Zinsen, sie nennen sich Inflation. Wenn negative Zinsen auf Guthabenkonten erhoben werden sollte, dann betrifft dies allerdings in erster Linie Konten mit größerem Vermögen (insb. über 100.000 EUR). Menschen mit so viel Kapital sind in der Regel in der Lage Ihr Vermögen anderweitig und vor allem Gewinnbringend anzulegen (Immobilien, Aktien, Währungshandel, Edelmetallhandel etc.).
Behauptung: Kartenzahlung ist für Händler zu teuer
Gegenargument: Händler zahlen zwischen 0,2-3 % für die Akzeptanz von Kartenzahlungen. Der Bargeldverkehr kostet dem Einzelhandel im Schnitt 2,75 %. Daher ist Bargeldzahlung nicht unbedingt günstiger für Händler.
Behauptung: Wenn ich mit Karte zahle, muss ich dafür extra bezahlen.
Gegenargument: Keine Ahnung woher diese Behauptung einiger Menschen stammt. Aber sie ist gänzlich falsch. Kartenzahlung kostet dem Nutzer keinerlei extra Gebühren im Inland.
Lediglich im Ausland in einer Fremdwährung könnte ein sogenanntes Fremdwährungentgelt für die Umrechnung hinzukommen.
Behauptung: Amazon sieht die Kontobewegungen der letzten 3 Monate
Gegenargument: “Angstpresse” verbreitete die Information, das jetzt Amazon und andere problemlos in das Konto sehen könnten. Das ist eine Falschmeldung. Mit Inkrafttreten von PSD2 haben Zahlungsdienstleister das Recht eine Schnittstelle der Bank (z. B. API) zu verwenden, um Transaktionen abzurufen oder Überweisungen durchzuführen. Dies ist insbesondere für App-Entwickler interessant, die sogenannte Multibanking Apps verwenden.
Einige Banken in Europa verfügten bereits früher über eine solche API (z. B. Fidor, bunq etc.), diese wird nun ggf. noch erweitert damit Überweisungen möglich sind und zudem auch mehr Nutzern zur Verfügung gestellt. Jedes Unternehmen, das berechtigt ist diese Funktion verwenden benötigt nicht nur eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörden (z. B. Bafin), sondern auch des Kunden. Amazon hat daher weder das Recht noch die Möglichkeit Kontobewegungen einzusehen. Der Amazon Payment-Service könnte dies evtl. schon eher bekommen (genauso wie Paypal etc.), allerdings auch dann nur wenn der Kunde dem zustimmt.
Behauptung: Mit Kartenzahlung verschuldet man sich weil man mehr ausgibt.
Gegenargument: Man kann nur Geld ausgeben, was man hat. Wer einen Kredit hat, kann mit diesem Kredit auch Bargeld-Abheben und sich dadurch verschulden, das er den Kredit nicht zurückzahlt… ja auch dann wenn er das Geld in Bar verbraucht.
Aufgrund heutiger Banking-Apps sieht man zudem sehr übersichtlich, wann man welchen Betrag ausgegeben hat und wie viel noch übrig ist. Durch Suchfunktionen kann man z.B. auch erkennen wie viel man für Lebensmittel im Aldi ausgegeben hat. Die Kartenzahlung hat also mit einer etwaigen Verschuldung nichts zu tun, sondern mehr mit vernünftigem Umgang mit Kapital.
Typische Fehler
Es kommt sehr oft vor, dass ein Nutzer von “EC-Karte” schreiben.
Bei der EC-Karte handelte es sich, um eine spezielle Ausweiskarte, um sogenannte Eurocheques einzulösen. Später erhielt die EC-Karte eine richtige Debitkarten-Funktion und wurde dann nach 2007 durch die girocard ersetzt.
Mastercard ist Rechteinhaber der Wort & Bildmarke ec und verwendet seit ca. 2016 (also etwa 10 Jahre nach dem Einstampfen der Markenrecht-Nutzung durch die Deutsche Kreditwirtschaft) seine Marke wieder selber und bewirbt damit die Debit-Mastercard, eine Debitkarte auf Basis einer Mastercard. Inzwischen wird ec-Karte seitens Mastercard auch als Synonym für Debitkarte angesehen.
Warum ec-Karte und nicht EC-Karte?
Nun wie man an dem “ec” Logo erkennt
handelt es sich um KLEINBUCHSTABEN. Zudem gibt Mastercard vor das im Schriftverkehr die Buchstaben Kleingeschrieben werden müssen.
Eine Mastercard/VISA Lastschrift kann ich zurückholen
Nein. Eine Zahlung mit Mastercard ist keine Lastschrift und kann daher auch nicht einfach per Rücklastschrift zurückgebucht werden. Nur eine SEPA-Lastschrift kann innerhalb von 8 Wochen ohne Gründe zurückgebucht werden von Kunden. Bei einer Mastercardzahlung ist dies nur möglich wenn der Händler dies gestattet, da er eine Zahlungsgarantie von Mastercard hat. Einzige Ausnahme, es handelt sich um Betrug. In dem Fall ist ein (oft etwas Langwieriges) Chargebackverfahren möglich.
Gängige Kartentypen
Debitkarten:
-girocard (Deutsches System, geht quasi nur im Inland. Erkennbar am girocard Logo)
-Debit-Mastercard (Internationales System, geht im Handel und auch Online)
-VISA-Debit (Internationales System, geht im Handel und auch Online)
-V-Pay (in Europa nutzbares CHIP-Only System von VISA)
-Maestro (Internationales System, von Mastercard)
Kreditkarten:
-Mastercard Credit
-VISA Credit
-American Express
Dieses Dokument darf weiterverbreitet und ergänzt werden. Vorhandene Punkte dürfen bei Form/Schreibfehlern korrigiert werden.
CC0 – nc
Dieser Beitrag ist als Zitat anzusehen. Er wurde unter Public Domain (CC0 – nc) veröffentlicht. Im Original unter diesem Link zu finden.
Der Beitrag wurde lediglich geringfügig formatiert.
Deine Ausführungen sind kompletter Unsinn. Natürlich entsteht durch die um sich greifende Kartennutzung ein gläserner Bürger. Die Einzigen die davon profitieren sind der der Staat und die Banken. So fällt es dem System leichter die Bürger zu kontrollieren.
Das fiskale System ist für viele der globalen Probleme verantwortlich.
Deine Ausführungen sind kompletter Unsinn. Natürlich entsteht durch die um sich greifende Kartennutzung ein gläserner Bürger. Die Einzigen die davon profitieren sind der der Staat und die Banken. So fällt es dem System leichter die Bürger zu kontrollieren.
Das fiskale System ist für viele der globalen Probleme verantwortlich.
Und die sogenannten Sicherungen… die Behauptung Daten wären sicher ist derart lächerlich.
Selbstredend sind Zahlungen nachvollziehbar. Deine Angaben sind entweder naiv oder bewusst falsch. Was schlimmer ist… wer weiß das schon.
Vielen Dank für deinen Kommentar und diese kritische Sicht