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mOwi: Strafzettel per App

Ordnungswidrigkeiten mobil erfassen – Diese technische Neuerung verbirgt sich hinter der App „mOwi“, die ab Montag, 29.11.2021 auch in Niederbayern eingesetzt wird.

Statt eines einfachen Strafzettels finden Verkehrssünder demnächst eine sogenannte Bürgerbenachrichtigung mit einem QR-Code an ihrer Windschutzscheibe.

Die mOwi-App

Mit dieser wird die Erfassung von Verkehrsordnungswidrigkeiten deutlich beschleunigt, vereinfacht und ins digitale Zeitalter gebracht. Ganz verschwindet der herkömmliche Strafzettel aber noch nicht aus dem Polizeialltag. Die Verwendung der mOwi-App ist aktuell lediglich als Zusatzangebot zu sehen. Jedoch soll diese langfristig gesehen schon bald das altbekannte Knöllchen vollständig ablösen.

Mit vielfältigen Einstellungsmöglichkeiten und intuitiven Funktionen hilft die App bei der Erfassung der erforderlichen Daten:

  • Der Standort wird automatisch per GPS festgestellt
  • Das Fahrzeugkennzeichen kann eingescannt werden
  • Wenn ein Betroffener vor Ort ist, können auch die Ausweisdaten per App gescannt werden

Die erfassten Daten werden in einem geschützten Bereich des Smartphones verarbeitet und unmittelbar in das Polizeidatennetz gespeist. Der Verkehrsverstoß wird dann mit einem QR-Code verknüpft, der sich auf einer sogenannten Bürgerbenachrichtigung befindet.

Es ist eine Eigenentwicklung

Die mOwi-App wurde von der bayerischen Polizei selbst entwickelt, da es keine vergleichbare Anwendung auf dem Markt gibt. Sie ist Bestandteil der Digitalisierungsoffensive ‚Mobile Police‘. Wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erläuterte, hat die Münchner Polizei die mOwi-App und das Bürger-Infoportal bereits seit Juni 2021 intensiv getestet.

Nachdem der Pilotversuch erfolgreich war, haben wir uns für den landesweiten Einsatz entschieden.

Selbstverständlich gelten bei der mOwi-App und dem Bürger-Infoportal höchste Anforderungen an die Datensicherheit und den Datenschutz.

betonte der Innenminister. Rund 650.000 Euro habe der Freistaat in beide Anwendungen investiert.

Vorteile für Polizei und Bürger

Bürgerbenachrichtigung CodemusterBetroffene können den QR-Code bequem mit ihrem Handy scannen oder rufen manuell das Online-Portal auf und können hier sofort den vorgeworfenen Tatbestand einsehen.

Anschließend besteht die Möglichkeit einen entsprechenden Überweisungsträger aufzurufen, um das Verwarnungsgeld per Onlinebanking sofort zu begleichen. Sollten Betroffene kein Smartphone oder keinen Computer besitzen, besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit, mit der Bürgerbenachrichtigung persönlich bei der Polizei vorstellig zu werden, die Verwarnung dort zu begleichen oder sich weitere Informationen einzuholen.

Kein Smartphone? – Kein Problem

Wenn man das Online-Angebot nicht nutzen möchte oder wenn sich eine am Fahrzeug angebrachte Bürgerbenachrichtigung nicht mehr dort befinden sollte, erhält der Halter des betroffenen Fahrzeugs selbstverständlich eine schriftliche Benachrichtigung über den Verkehrsverstoß. Mehrkosten entstehen dadurch nicht. Wenn auf diese schriftliche Benachrichtigung innerhalb einer gesetzten Frist weiterhin keine Reaktion seitens des Betroffenen erfolgt, können jedoch im Rahmen eines dann erforderlichen Bußgeldverfahrens zusätzliche Gebühren und Auslagen anfallen.

Eine landesweite Einführung ist bis Januar 2022 geplant.

Weitere Informationen rund um das Bürgerportal und das neue Verfahren finden Sie unter: https://www.info-bussgeld.polizei.bayern.de/help.html

 


 

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