Aktuelle Auslegung der Straßenverkehrsordnung verfassungswidrig
Die gegenwärtige Auslegung der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt gegen das im Grundgesetz verankerte kommunale Selbstverwaltungsrecht und ist daher verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein neues Rechtsgutachten im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Eine verfassungskonforme Auslegung der StVO, die das Recht auf Selbstverwaltung gewährleistet, ist laut Gutachten jedoch durchaus möglich und hätte weitreichende praktische Konsequenzen für Kommunen. […]
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